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02. November 2022

Reporter ohne Grenzen (RSF) reicht UN-Beschwerde gegen das Teheraner Regime ein

"Die Vereinten Nationen müssen sich für die Freilassung iranischer Journalistinnen und Journalisten einsetzen", fordert Michael Rediske, Vorstandssprecher von RSF. "Die Schikanen gegen Medienschaffende müssen aufhören." Außerdem sollten die Behörden zu konkreten Maßnahmen gedrängt werden, um den Zugang zu verlässlichen Informationen zu ermöglichen. "Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Informationsfreiheit."

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In einer Pressemitteilung von Reporter ohne Grenzen (RSF) vom 31.10.2022 heißt es dazu:

RSF reicht UN-Beschwerde gegen Teheran ein

Willkürliche Verhaftungen, unmenschliche Haftbedingungen, Gewalt, Drohungen und Schikanen: Seit dem Beginn der Massenproteste im Iran geht das Regime mit zunehmender Härte gegen Journalistinnen und Journalisten vor. Außerdem sperrt Teheran digitale Plattformen wie Instagram, weitet die Online-Zensur aus und schränkt den Zugang zu unabhängigen Informationen drastisch ein. Um gegen diese Verletzungen der Pressefreiheit zu protestieren, hat Reporter ohne Grenzen (RSF) am 27. Oktober beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen Beschwerde gegen den Iran eingelegt.

„Die Vereinten Nationen müssen sich für die Freilassung iranischer Journalistinnen und Journalisten einsetzen“, fordert Michael Rediske, Vorstandssprecher von RSF. „Die Schikanen gegen Medienschaffende müssen aufhören.“ Außerdem sollten die Behörden zu konkreten Maßnahmen gedrängt werden, um den Zugang zu verlässlichen Informationen zu ermöglichen. „Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Informationsfreiheit.“

Die Beschwerde von RSF richtet sich an neun zuständige Sonderberichterstatter des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen (UN): die UN-Sonderberichterstatter zur Lage im Iran, für Folter,  zur Meinungsfreiheit, zur Unabhängigkeit von Richterinnen und Staatsanwälten, zu den Schutz der Menschenrechte  bei der Terrorismusbekämpfung, zu Gewalt gegen Frauen, zu Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern und Menschenrechtsverteidigerinnen sowie die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen.

Darüber hinaus verurteilt RSF Teherans jüngste Repressionen gegen internationale Medien. Der Iran hatte am 26. Oktober die persischsprachigen Dienste der Auslandssender Deutsche Welle (DW) und Radio France Internationale (RFI) in die Liste sanktionierter Personen und Institutionen aufgenommen. Das Regime wirft ihnen Unterstützung von Terrorismus und das Verbreiten von Lügen vor. Die Sanktionen umfassen Einreisesperren und das Einfrieren von Vermögen. Die Strafmaßnahmen betreffen auch Alexandra Würzbach, Chefredakteurin der Bild am Sonntag, und Bild-Chefredakteur Johannes Boie.

Deutsche Welle (DW) und Radio France Internationale (RFI) waren bereits in der Vergangenheit von Sanktionen betroffen. Ihre Webseiten werden im Iran seit vielen Jahren blockiert. Reporter ohne Grenzen (RSF) umgeht die Zensur und hat im Rahmen des Projekts #CollateralFreedom die Farsi-Dienste beider Sender  wieder zugänglich gemacht. Dafür erstellt RSF einen sogenannten Spiegel der Webseite (Mirror site). Diese exakte Kopie wird auf internationalen Servern (Content Delivery Networks – CDN) platziert, wo sie autoritäre Regime nicht so leicht blockieren können. Der Grund: CDNs beherbergen auch viele andere Dienste, von denen sich autoritäre Regierungen mit einem Angriff auf die Server abschneiden würden. Dieser drohende Kollateralschaden hält sie von dem Schritt ab.

Der Iran zählt seit vielen Jahren zu den gefährlichsten Ländern für Medienschaffende. Vor allem Journalistinnen sind besonders stark von der harten Vorgehensweise des patriarchalischen Regimes betroffen. Aktuell sind mindestens 43 Journalistinnen und Journalisten (Stand 31.10.2022) inhaftiert. Nur in China und Myanmar sitzen mehr Medienschaffende in Haft. Auf der Rangliste der Pressefreiheit belegt der Iran Platz 178 von 180 Ländern.

zur Pressemitteilung von Reporter ohne Grenzen (RSF)

weitere Informationen zu den Bürgerprotesten für Freiheit im Iran



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