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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
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11. Februar 2020

Iran: Drei Frauenrechtlerinnen zu 31 Jahren Haft verurteilt

In Teheran hat ein Regime-Gericht Anfang Februar das endgültige Urteil gegen drei Frauenrechtlerinnen gefällt, die seit April 2019 in Haft sind, weil sie friedlich gegen den Schleierzwang protestiert haben.

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Die 23-jährige Yasmin Aryani (Bild links) und ihre Mutter Monireh Arabshahi (Bild Mitte) wurden zu jeweils neun Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt, ihre Mitstreiterin Mojgan Keshavarz erhielt eine Gefängnisstrafe vom 12 Jahren und sieben Monaten. Die Justiz des Teheraner Regimes, die als Unterdrückungsinstrument agiert, wirft ihnen „Vergehen gegen die Staatssicherheit, Propaganda gegen den Staat, Anstiftung zur Prostitution und Beleidigung islamischer Heiligtümer“ vor.

Bei den Prozessen gegen die Frauenrechtlerinnen im August 2019 und Februar 2020 waren die Anwälte der drei Frauen nicht zugelassen. Im August waren die drei Aktivistinnen zu insgesamt 55 Jahren Haft verurteilt worden, was zahlreiche internationale Proteste zur Folge hatte.

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Yasmin Aryani, Monireh Arabshahi und Mojgan Keshavarz wurden im April 2019 in Teheran verhaftet. Die drei Frauenrechtlerinnen hatten am Weltfrauentag im März 2019 in der Teheraner U-Bahn ihre Kopftücher abgenommen (Bild) und zu Ehren des Frauentages Blumen an die weiblichen Fahrgäste verteilt. Videos dieses Protests für Frauenrechte kursieren im Internet.

Yasmin Aryani hatte bereits zuvor an mehreren friedlichen Protestaktionen für Frauenrechte und gegen die Unterdrückung mitgewirkt. Im Herbst 2018 wurde sie von einem Revolutionsgericht zu einem Jahr Haft verurteilt, weil sie im August 2018 in Teheran an einer Demonstration für soziale Gerechtigkeit teilgenommen hatte.

Das Teheraner Regime demonstriert seine extreme Frauenfeindlichkeit, indem es friedliche Proteste für Frauenrechte kriminalisiert und Aktivistinnen, die sich gegen die Unterdrückung und den Schleierzwang auflehnen, brutal verfolgt und bestraft.

Gewaltsam durchgesetzter Schleierzwang

Die islamistischen Gesetze im Iran schreiben vor, dass alle Frauen und Mädchen ab sieben Jahren in der Öffentlichkeit ein Kopftuch sowie lange, weite Kleidung tragen müssen, um Haare und Körperkonturen zu verbergen. Aufgrund dieses Zwanges stehen Millionen Frauen täglich im Visier der sog. „Sittenpolizei“ und sind Schikanen, Gewalt und Inhaftierungen ausgesetzt.

Nach dem Völkerrecht verstößt der Schleierzwang gegen grundlegende Menschenrechte, u.a. gegen die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie auf Privatsphäre von Frauen und Mädchen.

Unter dem Teheraner Regime wird der Zwang zur Bedeckung des Haares von Frauen und Mädchen auf gewaltsame und demütigende Weise mit Festnahmen und Bestrafungen durchgesetzt. Dies verletzt die Würde von Frauen und Mädchen und stellt eine Form von grausamer und erniedrigender Behandlung dar, die nach dem Völkerrecht grundsätzlich verboten ist und der Folter gleichkommt.

Menschenrechtsgruppen fordern die sofortige Freilassung aller Gefangenen, die im Iran inhaftiert sind, weil sie sich für Frauenrechte einsetzen. Die Weltgemeinschaft muss sich nachdrücklich für die Frauen einsetzen, die im Iran verfolgt werden, weil sie gegen Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen eintreten.



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