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21. Februar 2020

Iran: Repressalien gegen menschenrechtlich engagierte Lehrer und Rechtsanwälte

Im Iran werden Menschenrechtsverteidiger, darunter Lehrer und Rechtsanwälte, zunehmend verfolgt, verhaftet und zu langen Gefängnisstrafen verurteilt, weil sie an friedlichen Protesten gegen die Diktatur teilnehmen oder offene Kritik an der Unterdrückung üben.

Hier Beispiele:

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Der Lehrer Mohammad-Taghi Falahi (Bild), der Generalsekretär der Teheraner Lehrer-Gewerkschaft ist, wurde am 8. Februar von Regime-Gardisten in seiner Wohnung verhaftet und an einen unbekannten Ort gebracht.

Mohammad-Taghi Falahi war in den letzten Jahren mehrfach verhaftet worden, zuletzt am 2. Mai 2019 während einer Protestversammlung von Lehrern vor dem Bildungsministerium in Teheran. Nach mehreren Tagen Haft wurde er dann gegen Zahlung einer Kaution vorläufig freigelassen.

Am 19. August 2019 wurde der Lehrer in Teheran zu acht Monaten Haft und 10 Peitschenhieben verurteilt. Der Grund ist seine Mitwirkung an friedlichen Protestkundgebungen gegen die Unterdrückung und für soziale Gerechtigkeit. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

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In der westiranischen Stadt Sanandaj wurde der Lehrer Eskandar Lotfi (Bild) Anfang Februar zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der gewerkschaftlich engagierte Lehrer hatte im Laufe des Jahres 2019 an mehreren Lehrer-Streiks und Protestkundgebungen für soziale Gerechtigkeit und Meinungsfreiheit mitgewirkt.

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Anfang Februar wurde die im Ruhestand befindliche Menschenrechtsanwältin Giti Pourfazel (Bild) in Teheran zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Grund: Sie hat im August 2019 gemeinsam mit 13 weiteren Bürgerrechtlerinnen in einem offenen Brief gegen die Unterdrückung der Frauen im Iran protestiert und den Rücktritt des obersten Regimeführers Khamenei gefordert.

Giti Pourfazel wurde Ende August 2019 verhaftet. Sie wurde bis zum November 2019 im Gefängnis festgehalten und danach gegen Zahlung einer Kaution vorläufig freigelassen. Im Oktober wurde Anklage wegen angeblicher „Gefährdung der Staatssicherheit“ gegen sie erhoben.

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Ende Januar wurde die Rechtsanwältin Soheila Hijab (Bild), die im Teheraner Evin-Gefängnis inhaftiert ist, von Regime-Gardisten geschlagen und schwer misshandelt. Sie wurde danach in ein Teheraner Krankenhaus eingeliefert, jedoch ohne ausreichende medizinische Versorgung wieder in das Gefängnis zurückgebracht.

Die 30-jährige Anwältin ist seit Juni 2019 wegen ihrer Regimekritik und ihres Einsatzes für Menschenrechte in Haft. Mitte Januar hat sie in einem offenen Brief gegen die gewaltsame Niederschlagung der Bürgerproteste im November 2019 protestiert, bei der 1500 Menschen im Iran getötet und Tausende weitere verletzt wurden.

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Am 9. Februar ist der menschenrechtlich engagierte Rechtsanwalt Amirsalar Davoodi (Bild), der im Teheraner Evin-Gefängnis inhaftiert ist, in einen Hungerstreik getreten, um gegen seine unrechtmäßige Gefangenschaft zu protestieren. Der Anwalt ist seit November 2018 in Haft. Er war 190 Tage lang in Isolationshaft.

Anfang Juni 2019 wurde Amirsalar Davoudi in Teheran zu insgesamt 30 Jahren Haft und 111 Peitschenhieben verurteilt. Die Regime-Justiz wirft ihm u.a. „Gefährdung der Staatssicherheit“, „Beleidigung des Regime-Führers“ und „Propaganda gegen das Regime“ vor.

Der Grund für die Verurteilung ist, dass Amirsalar Davoodi der Rechtsbeistand von politischen Gefangenen war und regelmäßig im Internet über Menschenrechtsverletzungen im Iran berichtet hat, u.a. mit der Einrichtung eines Kanals auf dem Messenger-Dienst Telegram.

Bereits im Februar 2019 hat sich das Menschenrechtsinstitut der internationalen Juristenvereinigung „International Bar Association (IBA)“ tief besorgt darüber geäußert, dass Amirsalar Davoudi weiterhin inhaftiert ist und keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand hat.

Michael Kirby, Vorstandsmitglied des Menschenrechtsinstituts der Juristenvereinigung IBA, erklärte, dass Amirsalar Davoudis Recht auf ein faires Verfahren von den iranischen Verantwortlichen auf schwerste Weise verletzt werde. Da er keinen Zugang zu seinem Rechtsbeistand habe, sei er umso mehr der Gefahr ausgesetzt, gefoltert oder unmenschlich behandelt zu werden. Die iranische Justiz sei verpflichtet, die international geltenden Vorschriften für ein faires Verfahren zu beachten oder den Menschenrechtsanwalt unverzüglich freizulassen.

Rechtsanwälte, die sich menschenrechtlich engagieren oder politische Gefangene verteidigen, werden im Iran durch willkürliche Festnahmen und langjährige Haftstrafen an der Ausübung ihres Berufes gehindert. Damit verletzt das Teheraner Regime die weltweit geltenden UN-Grundprinzipien, nach denen Anwälte das Recht haben, ihrer Arbeit nachzugehen, ohne Einschüchterungen, Verfolgung oder staatliche Eingriffe fürchten zu müssen. Außerdem wird ihnen in den Grundprinzipien das Recht auf freie Meinungsäußerung zugesprochen, wie dies auch im Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte der Fall ist. Dazu gehört auch das Recht, sich an öffentlichen Erörterungen über Angelegenheiten des Rechts und der Menschenrechte zu beteiligen.

Menschenrechtler rufen die Weltgemeinschaft auf, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Iran allein wegen der Ausübung ihres Berufs festgenommen wurden, umgehend und bedingungslos freigelassen werden.

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