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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
Menschenrechtsarbeit-500
17. März 2023

EU-Parlament verurteilt die Giftanschläge auf Schülerinnen im Iran

Erfolgreiche Menschenrechtsarbeit: Das Europäische Parlament hat eine Entschließung verabschiedet, in der die Giftanschläge auf Schülerinnen im Iran als "grauenhafter Versuch, Frauen und Mädchen mundtot zu machen" mit aller Schärfe verurteilt werden. Das Parlament fordert die EU erneut auf, die iranische Revolutionsgarde als terroristische Organisation einzustufen und die Sanktionsliste der EU auf all diejenigen auszuweiten, die für Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwortlich sind, einschließlich des Regime-Führers Ali Chamenei und des Regime-Präsidenten Ebrahim Raissi.

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In der am 16. März 2023 verabschiedeten Entschließung weist das EU-Parlament darauf hin, dass „Frauen und Mädchen in Iran groß angelegte friedliche Proteste initiiert haben, bei denen Demokratie und das Ende der systemischen Diskriminierung von Frauen gefordert werden.“ Seit November 2022, so die Entschließung, seien „auf Tausende Mädchen und Frauen in Iran Giftanschläge verübt worden, wodurch Mädchen daran gehindert werden, die Schule zu besuchen“. Die elfjährige Fatemeh Resai sei verstorben, nachdem an ihrer Schule ein Giftgasanschlag auf sie verübt wurde. Dies geschehe „zu einer Zeit, in der Frauen, die ihr Recht auf Freiheit ausüben, stärker denn je unterdrückt werden.“

In der Entschließung heißt es u.a.:

Das Europäische Parlament

1. verurteilt aufs Schärfste diesen grauenhaften Versuch, Frauen und Mädchen in Iran mundtot zu machen; bekundet seine tief empfundene Solidarität mit den iranischen Schülerinnen, die bei den Vorfällen vergiftet wurden, und mit ihren Familien;

2. verurteilt erneut die gegen Frauen und Mädchen gerichtete Politik des Regimes und bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die Forderung der Frauen und Mädchen in Iran, jedwede systemische Diskriminierung abzuschaffen;

3. fordert den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen nachdrücklich auf, die unabhängige internationale Erkundungsmission (IIFFM) mit einer unabhängigen Untersuchung der Vergiftung der Schülerinnen zu beauftragen, und fordert, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden; fordert die iranischen Staatsorgane nachdrücklich auf, der Erkundungsmission der Vereinten Nationen und dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Menschenrechtssituation in der Islamischen Republik Iran uneingeschränkten Zugang zu gewähren;

4. weist erneut darauf hin, dass die Islamische Republik Iran die volle Verantwortung dafür trägt, dass Frauen und Mädchen in Iran ihr Grundrecht auf Bildung wahrnehmen können, und weist darauf hin, dass es verheerende Auswirkungen auf die Zukunft von Mädchen hat, wenn ihnen Bildung vorenthalten wird; fordert die iranischen Staatsorgane nachdrücklich auf, Mädchen einen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung zu gewährleisten und sämtliche Rechtsvorschriften aufzuheben, mit denen Mädchen und Frauen diskriminiert werden;

5. verurteilt, dass es das Regime monatelang versäumt hat, glaubwürdigen Berichte über systematische Giftanschläge auf Schülerinnen nachzugehen, und diese Berichte bewusst unterdrückt hat;

6. verurteilt sämtliche politisch motivierten Gerichtsverfahren gegen diejenigen, die über die Giftanschläge berichten, insbesondere gegen Ali Purtabatabai; beharrt darauf, dass das Recht der Iranerinnen und Iraner auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung sowie die Medienfreiheit geachtet werden müssen; fordert, dass all diejenigen, die inhaftiert oder strafrechtlich verfolgt wurden, weil sie ihre Grundrechte ausgeübt haben, unverzüglich bedingungslos freigelassen werden und dass alle gegen sie erhobenen Vorwürfe fallengelassen werden;

7. fordert den Rat erneut auf, das Korps der Islamischen Revolutionsgarden als terroristische Organisation einzustufen und die Sanktionsliste der EU – auch im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte – auf all diejenigen auszuweiten, die für Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwortlich sind, einschließlich des Obersten Führers Ali Chamenei, des Präsidenten Ebrahim Raissi und des Generalstaatsanwalts Mohammad Dschafar Montaseri;

8. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten erneut auf, die technische und kapazitätsbezogene Unterstützung für die iranische Zivilgesellschaft zu verstärken; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass denjenigen, die den Iran verlassen müssen, insbesondere Frauen und Mädchen, leichter ein Visum ausgestellt, Asyl gewährt und Soforthilfe geleistet werden kann;

9. fordert die Organe der EU auf, über die tief verwurzelte Protestbewegung der Frauen im Iran nachzudenken und anzuerkennen, dass es bei dieser Bewegung nicht nur um die Verteidigung der Rechte der Frauen geht, sondern vielmehr darum, einen demokratischen iranischen Staat zu schaffen, der an die Stelle einer gewalttätigen, reaktionären Theokratie treten soll.

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