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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
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24. Mai 2023

Nach Hinrichtungen im Iran: EU weitet Strafmaßnahmen gegen das Regime aus

Die Europäische Union fordert das Teheraner Regime auf, die Praxis der Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen gegen Demonstrierende einzustellen und die verhängten Todesstrafen aufzuheben. Gleichzeitig bekundet die EU ihre Unterstützung für das grundlegende Streben der iranischen Bevölkerung nach einer Zukunft, in der ihre universellen Menschenrechte und Grundfreiheiten geachtet, geschützt und erfüllt werden.

In einer Pressemitteilung des Rates der EU vom 22.05.2023 heißt es dazu u.a.:

Iran: Maßnahmen wegen Menschenrechtsverletzungen gegen weitere fünf Personen und zwei Organisationen im Rahmen des 8. Sanktionspakets der EU

Der Rat hat heute beschlossen, gegen weitere fünf Personen und zwei Organisationen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwortlich sind, restriktive Maßnahmen zu verhängen.

Neu in die Listen aufgenommen wurden unter anderem der derzeitige Kommandeur der polizeilichen Unterstützungseinheit der iranischen Strafverfolgungskräfte in Teheran und eine an dem „Fall Maryam Arvin“ beteiligte Person. Maryam Arvin ist eine Anwältin, die aufgrund ihres Einsatzes als Verteidigerin von Demonstranten unter brutaler Gewaltanwendung festgenommen und schwer misshandelt wurde und in der Folge verstarb. Die heute angenommenen Sanktionen richten sich auch gegen den Sprecher der iranischen Polizei und den Sekretär des iranischen Obersten Cyberspace-Rates (SCC) – der für Unterdrückung im Cyberraum verantwortlichen Behörde.

Außerdem hat der Rat die IRGC Cooperative Foundation, die für die Verwaltung der Investitionen des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) zuständig und damit für die Finanzierung der brutalen Unterdrückung durch das Regime verantwortlich ist, und die studentische Bassidsch-Organisation (SBO) in die Liste aufgenommen. Die SBO ist der gewaltbereite vollstreckende Arm der IRGC an den Universitäten, wo Studenten im Herbst 2022 protestierten und anschließend zu Opfern von Unterdrückung und schweren Menschenrechtsverletzungen wie Entführung und Folter wurden.

Damit gelten nun für insgesamt 216 Personen und 37 Organisationen restriktive Maßnahmen. Es handelt sich dabei um das Einfrieren von Vermögenswerten, ein EU-weites Reiseverbot und ein Verbot, den gelisteten Personen, Organisationen und Einrichtungen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Ein Verbot der Ausfuhr nach Iran betrifft Ausrüstung, die zur internen Repression eingesetzt werden kann, und Ausrüstung zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs.

Die Europäische Union bekundet ihre Unterstützung für das grundlegende Streben der iranischen Bevölkerung nach einer Zukunft, in der ihre universellen Menschenrechte und Grundfreiheiten geachtet, geschützt und erfüllt werden.

Die EU fordert Iran auf, die Praxis der Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen gegen Demonstrierende einzustellen, die verhängten Todesstrafen aufzuheben und allen Inhaftierten ein ordnungsgemäßes Verfahren zu gewähren. Die EU fordert Iran ferner auf, der besorgniserregenden Praxis der Inhaftierung ausländischer Zivilisten im Hinblick auf politische Vorteile ein Ende zu setzen.

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