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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
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10. April 2024

Menschenrechtler: Die Verfolgung der religiösen Minderheit der Bahá'í im Iran ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Human Rights Watch: "Es ist von entscheidender Bedeutung, den internationalen Druck auf den Iran zu erhöhen, um diesem Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein Ende zu setzen."

Laut einem neuen Bericht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) begeht das Teheraner Regime mit der seit Jahrzehnten andauernden systematischen Unterdrückung der Religionsgemeinschaft der Bahá'í ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.

„Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gehören zu den Völkerrechtsverbrechen, die auf der Grundlage des Weltrechtsprinzips auf der ganzen Welt strafrechtlich verfolgt werden können, unabhängig davon, in welchem Land die Taten begangen wurden. Menschenrechtler setzen sich seit langem dafür ein, dass internationale Strafverfahren gegen iranische Regimefunktionäre, die für Völkerrechtsverbrechen verantwortlich sind, eingeleitet werden. Das Weltrechtsprinzip ist ein wirksames Instrument, um die Täter von Völkerrechtsverbrechen zu bestrafen.

In dem Bericht von Human Rights Watch wird die systematische Verletzung der Grundrechte von Mitgliedern der Bahá'í-Gemeinde durch das Teheraner Regime, zum Beispiel durch diskriminierende Gesetze und politische Maßnahmen, dokumentiert. Dort wird festgestellt, dass die Rechte der Bahá'í in vielfältiger Weise verletzt werden. Dazu gehören willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Beschlagnahmungen von Eigentum bis hin zur Verweigerung des Zugangs zu Bildung und Beschäftigung und sogar der Verhinderung von würdigen Begräbnissen.

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Im Iran werden immer wieder Bahá'í-Friedhöfe geschändet oder zerstört. Im Bild ein solcher Friedhof, nachdem das gesamte Gräberfeld mit Bulldozern abgetragen wurde.

„Die iranischen Behörden berauben die Bahá'í in fast allen Lebensbereichen ihrer Grundrechte, und zwar nicht aufgrund ihrer Handlungen, sondern einfach aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft“, erklärte Michael Page, stellvertretender Direktor für den Nahen Osten bei Human Rights Watch. „Es ist von entscheidender Bedeutung, den internationalen Druck auf den Iran zu erhöhen, um diesem Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein Ende zu setzen.“

„Die systematische Unterdrückung der Bahá'í durch die iranische Regierung beeinträchtigt jeden ihrer Lebensbereiche und zeigt auf erschreckende Weise, welchen Formen von Diskriminierung religiöse und ethnische Minderheiten ausgesetzt sind. Kein Aspekt ihres Lebens bleibt von Ungerechtigkeit verschont“, so Page.

In einer HRW-Pressemitteilung vom 1. April 2024 heißt es dazu u.a.: „Seit 1979 hat die Islamische Republik Iran die Unterdrückung der Bahá'í in Gesetzen und offiziellen Bestimmungen festgeschrieben, die von Sicherheitskräften und den Justizbehörden rigoros durchgesetzt werden. Die Justizbehörden berufen sich auf vage formulierte nationale Sicherheitsgesetze, um die Bahá'í als verbotene religiöse Minderheit und als Bedrohung der nationalen Sicherheit zu brandmarken.“

Diese anhaltende systematische Unterdrückung, so Human Rights Watch, ziele darauf ab, den Bahá'í vorsätzlich ihre Grundrechte zu verweigern und entspreche einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Nach dem Völkerrecht gehören Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu den schwersten Verbrechen, die „im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung und in Kenntnis des Angriffs begangen werden“.

Human Rights Watch ruft die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen dazu auf, sich dafür einsetzen, dass die Verantwortlichen für diese an den iranischen Bahá'í begangenen Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden, etwa durch Ermittlungen und eine Strafverfolgung im eigenen Land nach dem Weltrechtsprinzip.

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