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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
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25. April 2020

UN-Menschenrechtskommissarin verurteilt Hinrichtungen im Iran als illegal und unverzeihlich

Trotz der wiederholten Interventionen das UN-Menschenrechtskommissariats beim iranischen Regime, so Michelle Bachelet, würden im Iran weiter Minderjährige zum Tode verurteilt und hingerichtet. Dieses eindeutig illegale Vorgehen sei unverzeihlich und nicht zu rechtfertigen.

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Im Iran wurden innerhalb von wenigen Tagen zwei junge Gefangene hingerichtet, die als Minderjährige zum Tode verurteilt worden waren. Michelle Bachelet (Bild), die Leiterin des Hohen Menschenrechtskommissariats der UNO, hat die Hinrichtungen am 22. April aufs Schärfste verurteilt.

Bachelet erklärte, dass solche Hinrichtungen nach dem internationalen Recht absolut verboten seien: „Mehrere Gremien und Experten der UNO haben immer wieder deutlich gemacht, dass die Verhängung der Todesstrafe gegen Menschen, die zum Zeitpunkt der ihnen zur Last gelegten Tat unter 18 Jahre alt waren, strikt verboten ist“.

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Die Menschenrechtskommissarin wies darauf hin, dass der Gefangene Shayan Saeedpour (Bild) am 21. April im Gefängnis der westiranischen Stadt Saqez durch Erhängen hingerichtet wurde. Er war im Alter von 17 Jahren festgenommen und dann in einem unfairen Gerichtsprozess zum Tode verurteilt worden.

Am 18. April wurde der Gefangene Majid Esmailzadeh im Gefängnis der nordiranischen Stadt Ardebil hingerichtet. Auch er war wegen einer Tat zum Tode verurteilt worden, die er als Minderjähriger begangen haben soll.

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Michelle Bachelet wies weiter darauf hin, dass der 19-jährige Gefangene Daniel Zeinolabedini (Bild) Anfang April im Gefängnis der westiranischen Stadt Miandoab von Regime-Gardisten zu Tode geprügelt wurde. Danial Zeinolabedini wurde am 9. August 2000 geboren. Er war noch minderjährig, als er festgenommen und von einem Regime-Gericht zum Tode verurteilt wurde. Ihm wurde ein Tötungsdelikt vorgeworfen, das er begangen haben soll, als er 17 Jahre alt war. Er hat die Tat bestritten und seine Unschuld beteuert. Zeinolabedini war seit seiner Verurteilung in einem Todestrakt inhaftiert.

Trotz der wiederholten Interventionen das UN-Menschenrechtskommissariats beim iranischen Regime, so Bachelet, würden im Iran weiter Minderjährige zum Tode verurteilt und hingerichtet. Dieses eindeutig illegale Vorgehen sei unverzeihlich und nicht zu rechtfertigen. „Ich rufe die iranischen Behörden erneut auf, die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen einzuhalten, die Hinrichtung von minderjährigen Straftätern zu stoppen, und alle Todesurteile dieser Art zu widerrufen.“

Die Tatsache, dass zwei der in den letzten drei Wochen getöteten jungen Gefangenen aus Angst vor der Verbreitung von COVID-19 in den Haftanstalten an Protesten beteiligt gewesen waren, lasse befürchten, dass weitere Hinrichtungen von protestierenden Gefangenen demnächst erfolgen werden, so die Menschenrechtskommissarin.

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