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13. Juli 2020

Amnesty International fordert Freilassung von Frauenrechtlerin im Iran

Die iranische Frauenrechtlerin Saba Kordafshari befindet sich wegen ihrer friedlichen Menschenrechtsarbeit rechtswidrig im Evin-Gefängnis in Teheran. Unter anderem hat sich die 22-Jährige für die Abschaffung der Verschleierungsgesetze stark gemacht.

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Amnesty International macht mit einer Urgent Action darauf aufmerksam, dass die Gefängnisstrafe der Frauenrechtlerin Saba Kordafshari (Bild) im Iran rechtswidrig von neun auf 24 Jahre heraufgesetzt wurde. Amnesty fordert, dass Saba Kordafshari unverzüglich und bedingungslos freigelassen wird, da sie sich nur wegen ihrer friedlichen Menschenrechtsarbeit in Haft befindet. Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass sie bis zu ihrer Freilassung die dringend benötigte medizinische Behandlung erhält und regelmäßigen Kontakt mit einem Rechtsbeistand ihrer Wahl aufnehmen kann.

In der Urgent Action heißt es u.a.:

„Die iranische Frauenrechtlerin Saba Kordafshari befindet sich wegen ihrer friedlichen Menschenrechtsarbeit rechtswidrig im Evin-Gefängnis in Teheran. Unter anderem hat sich die 22-Jährige für die Abschaffung der Verschleierungsgesetze stark gemacht. Im November 2019 hob ein Rechtsmittelgericht die Verurteilung wegen "Anstiftung zu und Begünstigung von Verdorbenheit und Prostitution" durch die Förderung des "Entschleierns" auf und verringerte damit ihre Gefängnisstrafe von 24 auf neun Jahre. Ende Mai 2020 fand sie während des Verbüßens ihrer Haftstrafe heraus, dass die Justizbehörden das Rechtsmittelurteil und andere damit zusammenhängende Akten rechtswidrig und im Geheimen geändert hatten, um den Eindruck zu erwecken, dass ihr 15-Jahre-Urteil im November 2019 aufrechterhalten worden sei und ihre Haftstrafe 24 Jahre betrage. Die Behörden haben sich geweigert, die Gründe für diese Änderung zu erklären. Ihr Rechtsbeistand erfuhr erst davon, als Saba Kordafshari ihn aus dem Gefängnis anrief. Wenn diese Fälschung des Urteils nicht korrigiert wird, müsste sie entsprechend der iranischen Strafzumessungsrichtlinien mindestens 15 Jahre im Gefängnis verbringen.

Seit ihrer willkürlichen Festnahme am 1. Juni 2019 sind die Verfahrensrechte von Saba Kordafshari wiederholt verletzt worden. Während der Untersuchungshaft wurde ihr der Zugang zu einem Rechtsanwalt verweigert und sie wurde in verlängerter Einzelhaft festgehalten und einmal fiel sie zwölf Tage lang dem Verschwindenlassen zum Opfer. Sie gab später an, dass sie während dieser Zeit misshandelt worden sei, um vor einer Kamera zu "gestehen". Ihr sei stundenlang ein Sack über den Kopf gezogen worden und sie sei am 10. Juli 2019 mit der Inhaftierung ihrer Mutter, der Frauenrechtlerin Raheleh Ahmadi, bedroht worden. Ihr Strafverfahren im August 2019 verlief sehr unfair – ihr wurde eine angemessene Verteidigung verweigert, da ihr Rechtsbeistand die Gerichtsakten erst am Tag der Verhandlung einsehen durfte.“

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