Menschenrechtsverein


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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
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19. Januar 2021

Beauftragter der Bundesregierung fordert Religionsfreiheit im Iran

Im Iran sind religiöse Minderheiten schwersten Verletzungen ihrer Menschenrechte ausgesetzt. Auch inmitten der Corona-Pandemie werden sie zunehmend Opfer staatlicher Hetze, Diskriminierung und Verfolgung. Der Beauftragte der Bundesregierung für Religionsfreiheit, Markus Grübel, fordert insbesondere Schutz für die Glaubensgemeinschaft der Bahai.

Anlässlich des Weltreligionstages am 17. Januar hat der Beauftragte der Bundesregierung für Religionsfreiheit, Markus Grübel, die Achtung der Rechte von religiösen und weltanschaulichen Minderheiten im Iran eingefordert.

Das Regime im Iran müsse die Bahai als religiöse Gemeinschaft anerkennen. Auch Christen, Juden, Zoroastrier und andere Gemeinschaften sollten ihren Glauben in dem Land frei leben können, so erklärte Grübel laut einer Meldung der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

"Die Kriminalisierung von Konversion, auf die die Todesstrafe droht, muss abgeschafft werden", verlangte der Beauftragte der Bundesregierung. Religions- und Weltanschauungsfreiheit sei ein universelles Recht, das für jeden Menschen gleichermaßen gelte.

Die Glaubensgemeinschaft der Bahai, so Grübel, sei im Iran Diskriminierung und systematischer Verfolgung durch die Regierung ausgesetzt. Anders als Juden, Christen und Zoroastrier würden sie nicht anerkannt. Die Bahai dürften ihren Glauben nicht öffentlich leben und litten unter willkürlichen Verhaftungen und Folter. Bildungseinrichtungen und Gebetshäuser würden oftmals angegriffen oder gar zerstört.

Durch die Corona-Pandemie habe sich die politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Diskriminierung noch einmal verschärft. Die Bahai berichteten von zunehmenden Verhaftungen, Vertreibungen und Enteignungen von Grundbesitz.

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Unterdessen wurde bekannt, dass ein Regime-Gericht in Teheran neun Angehörige der Bahai-Gemeinde (Bild) Anfang Januar allein wegen ihres Glaubens zu jeweils einem Jahr Haft verurteilt hat. Dabei handelt es sich um Houman Khoshnam, Elham Salmanzadeh, Payam Sha’bani, Kianoush Salmanzadeh, Soruosh Agahi, Parvan Ma’navi, Jamileh Pakrou, Peyman Ma’navi und Neda Shabani. Ihnen wird vom Regime vorgeworfen, durch ihre Glaubenszugehörigkeit „Propaganda gegen den Staat“ zu betreiben.

Ende Dezember hatte ein Regime-Gericht in der südiranischen Stadt Bandar Abbas acht Angehörige der dortigen Bahai-Gemeinde zu Gefängnisstrafen verurteilt. Omid Afaghi, Mehrallah Afshar, Nasim Ghanavatian, Mahnaz Jannesar, Arash Rasekhi und Maral Rasti wurden mit jeweils zwei Jahren Haft bestraft, während Farhad Ameri and Adib Haghpajooh jeweils einjährige Gefängnisstrafen erhielten.

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27. April 2024

UNO: Gewaltsame Unterdrückung der Frauen im Iran stoppen!

Verhaftungswelle im Iran: Das Teheraner Regime verschärft die gewaltsame Unterdrückung der Frauen und Mädchen. Einsatztruppen der Revolutionsgarde gehen im ganzen Iran mit weitverbreiteten Repressalien und Festnahmen gegen Frauen und Mädchen vor, um den Schleierzwang durchzusetzen.

26. April 2024

EU-Parlament fordert wirksame Maßnahmen gegen die Kriegstreiberei und die Menschenrechtsverletzungen des Teheraner Regimes

Das Europäische Parlament hat eine Resolution verabschiedet, in der wirksame Sanktionen gegen das Teheraner Regime gefordert werden. Unter anderem wird die EU aufgefordert, die Revolutionsgarde, die das wichtigste Unterdrückungsorgan im Iran ist, als terroristische Organisation zu listen. Menschenrechtler fordern dies seit langem und werten die Resolution des EU-Parlaments als wichtigen Schritt, um gegen die brutale Repression im Iran und die Kriegstreiberei im Nahen Osten vorzugehen.

20. April 2024

Wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen: EU verlängert Sanktionen gegen das Teheraner Regime

Nach dem Angriff auf Israel bereitet die Europäische Union weitere Sanktionen gegen Einrichtungen und Funktionäre des Teheraner Regimes vor. Die Sanktionen, die in den letzten Jahren wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen gegen das Regime verhängt worden waren, wurden bereits bis zum 13. April 2025 verlängert.


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