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26. Juni 2021

Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung: Hinrichtung im Iran stoppen!

Bärbel Kofler: "Die drohende Hinrichtung des jungen Iraners Hossein Shahbazi ist entsetzlich. Hossein Shahbazi war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten minderjährig."

Im Adelabad-Gefängnis der südiranischen Stadt Shiraz ist der 20-jährige Gefangene Hossein Shahbazi in akuter Hinrichtungsgefahr. Er war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Tat erst 17 Jahre alt. Das Teheraner Regime wendet nach wie vor die Todesstrafe gegen Minderjährige an und verstößt damit gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes.

Zur drohenden Hinrichtung von Hossein Shahbazi erklärte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler, am 25. Juni in einer Pressemitteilung:

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„Die drohende Hinrichtung des jungen Iraners Hossein Shahbazi ist entsetzlich. Hossein Shahbazi war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten minderjährig. Dennoch wurde sein Todesurteil auch nach einem erneuten Verfahren aufrechterhalten. Sein Geständnis soll unter Folter erzwungen worden sein, und es bestehen beträchtliche Zweifel daran, dass in seinem Verfahren rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten wurden.

Sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte – beide von Iran ratifiziert – verbieten die Hinrichtung von Menschen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig sind.

Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Ich appelliere mit Nachdruck an die iranischen Justizbehörden, die geplante Hinrichtung nicht zu vollziehen. Für Hossein Shahbazi muss es ein faires rechtsstaatliches Verfahren geben – ohne Verhängung der Todesstrafe.

Hintergrund:

Hossein Shahbazi (20 Jahre) wurde am 03.12.2018 im Alter von 17 Jahren verhaftet. Ihm wird vorgeworfen, während einer Auseinandersetzung unter Jugendlichen einen Mitschüler erstochen zu haben. Am 13.01.2020 wurde er von einem Gericht in der Provinz Fars zum Tode verurteilt. Einem aktuellen Bericht von Amnesty International zufolge erfolgte seine Verurteilung aufgrund von unter Folter erzwungenen Geständnissen. Das Urteil wurde vom obersten Gerichtshof am 16.06.2020 bestätigt. Dabei wurde eingeräumt, dass Shahbazi zur Tatzeit unter 18 Jahre alt war. Ihm wurde jedoch mit dem Verweis auf ein medizinisches Gutachten „geistige Reife“ attestiert.“

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