Menschenrechtsverein


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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
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15. Januar 2023

UNO verurteilt Hinrichtungen im Iran mit aller Schärfe

Nach Angaben der UNO sind die Hinrichtungen im Iran gesetzwidrige und willkürliche Tötungen durch den Staat. Das Regime nutzt Hinrichtungen, um die Bevölkerung einzuschüchtern und abweichende Meinungen zu unterdrücken.

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Nachdem am 7. Januar erneut zwei Demonstranten im Iran hingerichtet worden waren, hat Volker Türk (Bild), der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, die Hinrichtungen scharf verurteilt. Die Exekutionen im Iran seien „vom Staat genehmigte Ermordungen“, so Volker Türk in einer Erklärung vom 10. Januar. Das Regime nutze Hinrichtungen, um die Bevölkerung einzuschüchtern und abweichende Meinungen zu unterdrücken. Die Vollstreckung aller Todesurteile müsse ausgesetzt werden.

Nach Angaben des UN-Menschenrechtskommissars werden bei Gerichtsprozessen im Iran die Mindestgarantien für faire Gerichtsverfahren nicht eingehalten, und die Vorwürfe gegen die Angeklagten sind stets vage. Vermeintliche Geständnisse werden durch Folter erzwungen. Mit den Prozessen solle Angst und Schrecken verbreitet werden. Im Iran würden Menschen bestraft, nur weil sie ihre Grundrechte ausgeübt hätten. Dies verstoße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen.

Auch Sprecher des UN-Menschenrechtsbüros in Genf bezeichneten die Hinrichtungen im Iran als gesetzwidrige und willkürliche Tötungen durch den Staat. Wie das Büro berichtete, ist auch eine Frau unter den Gefangenen, die im Iran wegen ihrer Teilnahme an Protesten zum Tode verurteilt wurden. Zwei Hinrichtungen stünden unmittelbar bevor.

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UNO untersucht die Regime-Gewalt im Iran unter der Leitung von drei renommierten Juristinnen

Der UN-Menschenrechtsrat hat bereits am 24.11.2022 die Einrichtung einer Untersuchungskommission für die Gewalt gegen Protestierende im Iran beschlossen. Die Kommission wird gerichtsfeste Beweise für Menschenrechtsverletzungen im Iran zusammentragen - als Vorbereitung für die internationale strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen. Deutschland hatte sich federführend für diesen Beschluss eingesetzt.

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Im Dezember hat der Präsident des UN-Menschenrechtsrates drei international hoch angesehene Juristinnen zu den Vorsitzenden der Untersuchungskommission ernannt. Shaheen Sardar Ali aus Pakistan, Viviana Krsticevic aus Argentinien sowie Sara Hossain aus Bangladesch werden die Untersuchungen leiten. Sie sind qualifizierte Expertinnen für Menschenrechte, Völkerrecht und entsprechende Verfahren vor internationalen Gerichtshöfen für Menschenrechte.

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weitere Informationen:
Wegweisender Erfolg: UN-Menschenrechtsrat beschließt Untersuchung der Regime-Gewalt im Iran



27. April 2024

UNO: Gewaltsame Unterdrückung der Frauen im Iran stoppen!

Verhaftungswelle im Iran: Das Teheraner Regime verschärft die gewaltsame Unterdrückung der Frauen und Mädchen. Einsatztruppen der Revolutionsgarde gehen im ganzen Iran mit weitverbreiteten Repressalien und Festnahmen gegen Frauen und Mädchen vor, um den Schleierzwang durchzusetzen.

26. April 2024

EU-Parlament fordert wirksame Maßnahmen gegen die Kriegstreiberei und die Menschenrechtsverletzungen des Teheraner Regimes

Das Europäische Parlament hat eine Resolution verabschiedet, in der wirksame Sanktionen gegen das Teheraner Regime gefordert werden. Unter anderem wird die EU aufgefordert, die Revolutionsgarde, die das wichtigste Unterdrückungsorgan im Iran ist, als terroristische Organisation zu listen. Menschenrechtler fordern dies seit langem und werten die Resolution des EU-Parlaments als wichtigen Schritt, um gegen die brutale Repression im Iran und die Kriegstreiberei im Nahen Osten vorzugehen.

20. April 2024

Wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen: EU verlängert Sanktionen gegen das Teheraner Regime

Nach dem Angriff auf Israel bereitet die Europäische Union weitere Sanktionen gegen Einrichtungen und Funktionäre des Teheraner Regimes vor. Die Sanktionen, die in den letzten Jahren wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen gegen das Regime verhängt worden waren, wurden bereits bis zum 13. April 2025 verlängert.


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