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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
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28. Januar 2023

Gewalt gegen Demonstranten im Iran: EU verschärft erneut die Sanktionen gegen das Teheraner Regime

Wegen der anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen hat die Europäische Union Sanktionen gegen weitere 18 Funktionäre und 19 Organisationen des iranischen Regimes verhängt. Die EU und ihre Mitgliedstaaten fordern das Regime im Iran nachdrücklich auf, das gewaltsame Vorgehen gegen friedliche Proteste einzustellen, keine willkürlichen Verhaftungen mehr vorzunehmen und alle illegal inhaftierten Personen freizulassen. Weiterhin fordert die EU den sofortigen Stopp der Hinrichtungen von Demonstranten und die Aufhebung der verhängten Todesurteile.

In einer Pressemitteilung des Rates der EU vom 23. Januar 2023 heißt es dazu u.a.:

Iran: EU beschließt weitere restriktive Maßnahmen aufgrund von Menschenrechtsverletzungen

Der Rat hat heute beschlossen, im Rahmen der bestehenden Sanktionsregelung angesichts der Menschenrechtslage in Iran 18 Personen und 19 Organisationen in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufzunehmen. Dies geschieht angesichts ihrer Rolle bei der weit verbreiteten und unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt gegen friedliche Demonstranten nach dem Tod von Mahsa Amini.

Zu den in die Liste aufgenommenen Personen gehören Vertreter der Regierung und des iranischen Parlaments (Madschles), wichtige Politiker und Medienvertreter sowie hochrangige Mitglieder der iranischen Sicherheitskräfte, einschließlich des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC).

Die heutigen Benennungen sind auch gegen staatliche Stellen und private Unternehmen gerichtet, die Sicherheitsdienste erbringen und an Tätigkeiten beteiligt sind, die die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung verbieten, einschränken oder unter Strafe stellen.

Die restriktiven Maßnahmen der EU gelten nun für insgesamt 164 Personen und 31 Organisationen. Es handelt sich dabei um das Einfrieren von Vermögenswerten, ein Reiseverbot für die EU und ein Verbot, den gelisteten Personen, Organisationen und Einrichtungen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Ein Ausfuhrverbot nach Iran betrifft Ausrüstung, die zur internen Repression eingesetzt werden kann, und Ausrüstung zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs.

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten fordern die iranische Regierung nachdrücklich auf, das gewaltsame Vorgehen gegen friedliche Proteste einzustellen, keine willkürlichen Inhaftierungen mehr vorzunehmen, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, und alle illegal inhaftierten Personen freizulassen.

Die EU fordert Iran weiterhin auf, die Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen gegen Demonstrantinnen und Demonstranten unverzüglich einzustellen, die verhängten Todesstrafen aufzuheben und allen Inhaftierten ein ordnungsgemäßes Verfahren zu gewähren.

Die Aufnahmen in die Sanktionslisten folgen auf die Beschlüsse des Rates vom 17. Oktober, 14. November und 12. Dezember.

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