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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
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11. Februar 2023

Iran: Mindestens 14 Menschen in Hinrichtungsgefahr

Nach Angaben von Amnesty International droht im Iran mindestens 14 Gefangenen in Verbindung mit den landesweiten Protesten unmittelbar die Hinrichtung. Das Recht dieser Menschen auf faire Gerichtsverfahren wurde verletzt, und mehrere von ihnen wurden gefoltert, darunter mit Schlägen, Elektroschocks, Morddrohungen, Vergewaltigungen und anderen Formen der sexualisierten Gewalt. Seit Dezember 2022 wurden im Zusammenhang mit den Protesten mindestens vier junge Männer nach grob unfairen Gerichtsverfahren willkürlich hingerichtet.

In einer Urgent Action von Amnesty International vom 06.02.2023 heißt es dazu u.a.:

Dutzende Menschen sind im Iran im Zusammenhang mit den landesweiten Protesten von der Todesstrafe bedroht, nachdem sie in grob unfairen Gerichtsverfahren unter anderem wegen "Feindschaft zu Gott" (moharebeh), "Verdorbenheit auf Erden" (efsad-e fel arz) und "bewaffneter Rebellion gegen den Staat" (baghi) unter Anklage stehen. Mindestens 14 Menschen wurden bereits zum Tode verurteilt und befinden sich in großer Gefahr, hingerichtet zu werden. Dabei handelt es sich um Arshia Takdastan, Javad Rouhi, Ebrahim Narouie, Kambiz Kharout, Majid Kazemi, Manouchehr Mehman Navaz, Mansour Dahmardeh, Mohammad Boroughani, Mehdi Bahman, Mehdi Mohammadifard, Mohammad Ghobadlou, Saleh Mirhashemi, Saeed Yaghoubi und Shoeib Mir Baluchzehi Rigi. Bei mindestens fünf weiteren Personen, darunter Sahand Nourmohammad-Zadeh, Hamid Ghare-Hasanlou, Hossein Mohammadi, Reza Arya (Aria) und Mahan Sadrat (Sedarat) Madani, stehen Neuverhandlungen an, nachdem ihre Schuldsprüche und Todesurteile vom Obersten Gerichtshof aufgehoben und ihre Fälle an vorinstanzliche Gerichte zurückverwiesen worden waren. Amnesty International sind mindestens drei weitere Personen bekannt, die ebenfalls wegen Straftaten angeklagt sind, auf die die Todesstrafe steht. Zu ihnen zählen Saeed Shirazi, Abolfazl Mehri Hossein Hajilou und Mohsen Rezazadeh Gharegholou. Über die Ergebnisse ihrer Verfahren liegen derzeit noch keine öffentlichen Informationen vor. Gegen Dutzende weitere Personen wird wegen Kapitalverbrechen im Zusammenhang mit den Protesten ermittelt.

Die Verfahren vor den Revolutionsgerichten und/oder Strafgerichten überall im Land verlaufen auf grob unfaire Weise. Dabei werden unter anderem das Recht der Angeklagten auf eine angemessene Verteidigung und Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl, das Recht auf Unschuldsvermutung, das Recht zu schweigen und das Recht auf eine faire, öffentliche Verhandlung verletzt.

Amnesty International hat Folter und anderen Misshandlungen, die zehn der zuvor genannten Personen erfahren haben, dokumentiert. Bei der Folter kamen Methoden wie Schläge, Elektroschocks, Aufhängen mit dem Kopf nach unten, Vergewaltigungen und andere Formen sexualisierten Gewalt zum Einsatz. Die durch die Folter erlangten "Geständnisse" werden von den Behörden als Beweise eingesetzt. Staatliche Medien strahlten vor den Prozessen mehrerer Angeklagter deren erzwungene "Geständnisse" aus.

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