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22. März 2023

Menschenrechtsverletzungen im Iran: EU verschärft Sanktionen gegen das Regime

Wegen anhaltender schwerer Menschenrechtsverletzungen im Iran hat die Europäische Union ihre Sanktionen gegen das Teheraner Regime am 20. März zum dritten Mal seit Jahresbeginn verschärft. Die EU-Außenminister verhängten Vermögens- und Einreisesperren gegen acht Funktionäre und eine Regime-Organisation. Darunter sind vor allem Funktionäre der Regime-Justiz, die für Todesurteile gegen Demonstranten verantwortlich sind.

Dazu heißt es in einer Pressemitteilung des Rates der EU vom 20.03.2023 u.a.:

Menschenrechtsverletzungen in Iran: EU verhängt Sanktionen gegen weitere acht Personen und eine Organisation

Der Rat hat heute beschlossen, restriktive Maßnahmen gegen weitere acht Personen und eine Organisation zu verhängen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwortlich sind.

Insbesondere verhängt der Rat Sanktionen gegen Mitglieder der Justiz, die für das Verhängen von Todesstrafen in unfairen Gerichtsverfahren und für das Foltern von Verurteilten verantwortlich sind.

Er verhängt auch Sanktionen gegen
•    konservative Geistliche, die die Freiheit von Mädchen und Frauen untergraben oder Hass gegen Frauen verbreiten;
•    einen Abgeordneten des iranischen Parlaments (Madschles) und Sprecher von dessen Kulturkommission;
•    den Sprecher der Zentralstelle für das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen, gegen die die EU bereits Sanktionen verhängt hat;
•    den Obersten Rat der Kulturrevolution, ein Gremium, das verschiedene Projekte gefördert hat, mit denen die Freiheit von Mädchen und Frauen untergraben und Minderheiten diskriminiert wurden;
•    den Leiter für kulturelle Angelegenheiten und Politikentwicklung der in der EU-Liste geführten Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB – staatliche Rundfunkgesellschaft des Iran), die während der Proteste von 2022/2023 erzwungene Aussagen von ausländischen Geiseln gesendet hat.

Die restriktiven Maßnahmen der EU gelten nun für insgesamt 204 Personen und 34 Organisationen. Es handelt sich dabei um das Einfrieren von Vermögenswerten, ein Reiseverbot für die EU und ein Verbot, den gelisteten Personen, Organisationen und Einrichtungen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Ein Ausfuhrverbot nach Iran betrifft Ausrüstung, die zur internen Repression eingesetzt werden kann, und Ausrüstung zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs.

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten fordern die iranische Regierung nachdrücklich auf, das brutale Vorgehen gegen friedliche Proteste einzustellen, keine willkürlichen Inhaftierungen mehr vorzunehmen, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, und alle illegal inhaftierten Personen freizulassen.

Die EU fordert Iran auf, die Praxis der Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen gegen Demonstrierende einzustellen, die verhängten Todesstrafen aufzuheben und allen Inhaftierten ein ordnungsgemäßes Verfahren zu gewähren. Die EU fordert Iran ferner auf, der besorgniserregenden Praxis der Inhaftierung ausländischer Zivilisten im Hinblick auf politische Vorteile ein Ende zu setzen.

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