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24. Februar 2023

Hinrichtungen stoppen! Scharfer Protest gegen Todesurteil im Iran

Das am 21. Februar bekanntgegebene Todesurteil eines Teheraner Gerichts gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd wurde in Deutschland und international scharf verurteilt. Europäische Union: "Wir lehnen die Anwendung der Todesstrafe unter allen Umständen entschieden ab. Die wachsende Zahl von EU-Bürgern, die derzeit vom Iran aus fadenscheinigen Gründen festgehalten werden, ist sehr besorgniserregend."

Olaf Scholz: Das iranische Regime bekämpft sein eigenes Volk

Bundeskanzler Olaf Scholz erklärte am 22. Februar auf Twitter: „Das iranische Regime bekämpft sein eigenes Volk auf jede erdenkliche Weise und missachtet die Menschenrechte. Das Todesurteil gegen Jamshid Sharmahd ist inakzeptabel. Wir verurteilen dies auf das Schärfste und fordern das iranische Regime auf, das Urteil zurückzunehmen.“

Annalena Baerbock: Die Todesstrafe ist grausam, unmenschlich und erniedrigend

In einer Pressemitteilung des Auswärtigen Amts vom 21.02.2023 heißt es u.a.:

Zum Todesurteil gegen Jamshid Sharmahd in Iran sagte Außenministerin Baerbock heute (21.02.):

„Das Todesurteil gegen Jamshid Sharmahd ist absolut inakzeptabel. Nicht nur ist die Todesstrafe grausam, unmenschlich und erniedrigend, Jamshid Sharmahd hatte auch zu keinem Zeitpunkt nur den Ansatz eines fairen Prozesses: Er hatte keinen Zugang zu einem frei gewählten Rechtsbeistand. Die öffentliche Zurschaustellung von Herrn Sharmahd kam einer Vorverurteilung gleich.

Wir haben uns seit seiner unter höchst fragwürdigen Umständen zustande gekommenen Festnahme immer wieder und hochrangig für Herrn Sharmahd eingesetzt. Diese intensiven Bemühungen wurden von Iran missachtet, der konsularische Zugang und auch der Zugang zu den Prozessterminen wurden uns immer wieder verweigert.

Wir fordern Iran dazu auf, diese Mängel im Berufungsverfahren abzustellen, das Urteil entsprechend zu korrigieren und von der Todesstrafe abzusehen. Die Verhängung der Todesstrafe gegen Herrn Sharmahd wird eine deutliche Reaktion zur Folge haben.“

Reaktion auf Todesurteil: Bundesregierung weist zwei Diplomaten des iranischen Regimes aus

In einer Pressemitteilung des Auswärtigen Amts vom 22.02.2023 heißt es dazu u.a.:

Anlässlich des gestern bekannt gegebenen Todesurteils gegen Jamshid Sharmahd in Iran teilte Außenministerin Annalena Baerbock heute mit (22.02.):

„Vor dem Hintergrund des gestern bekannt gegebenen Todesurteils gegen Jamshid Sharmahd habe ich den Geschäftsträger der iranischen Botschaft einbestellen lassen. Ihm wurde mitgeteilt, dass wir die massive Verletzung der Rechte eines deutschen Staatsangehörigen nicht akzeptieren.

Als Folge hat die Bundesregierung zwei Angehörige der iranischen Botschaft zu unerwünschten Personen erklärt und mit kurzer Frist aufgefordert, Deutschland zu verlassen. Wir fordern Iran auf, das Todesurteil für Jamshid Sharmahd zu widerrufen und ihm ein faires und rechtsstaatliches Berufungsverfahren zu ermöglichen.“

EU: Todesurteil gegen Deutsch-Iraner ist inakzeptabel

Die Europäische Union hat das Todesurteil gegen Jamshid Sharmahd als „inakzeptabel“ bezeichnet. „Die EU verurteilt das Todesurteil mit allem Nachdruck“, erklärte Nabila Massrali, Sprecherin des EU-Chefdiplomaten Josep Borrell, am 23. Februar. „Wir werden alles tun, um für eine gerichtliche Überprüfung unter Achtung des Rechts auf ein ordentliches Verfahren zu plädieren“, betonte Massrali. „Wir erinnern daran, dass die EU die Anwendung der Todesstrafe unter allen Umständen entschieden ablehnt. Die wachsende Zahl von EU-Bürgern, die derzeit vom Iran aus fadenscheinigen Gründen festgehalten werden, ist sehr besorgniserregend.“

EU fordert Ende der willkürlichen Inhaftierungen ausländischer Bürger im Iran

Die EU hatte sich bereits am 20. Februar besorgt über die steigende Anzahl von EU-Bürgerinnen und ‑Bürgern, die im Iran aus fadenscheinigen Gründen inhaftiert werden, geäußert.

Dazu heißt es in einer Pressemitteilung des Rates der EU vom 20.02.2023 u.a.:

„Unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2022 lehnt die Europäische Union die Praxis Irans, EU-Bürgerinnen und ‑Bürger sowie Personen mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Landes und Irans willkürlich in Haft zu nehmen, entschieden ab und fordert Iran auf, der besorgniserregenden Praxis der Inhaftierung ausländischer Zivilisten im Hinblick auf politische Gewinne ein Ende zu setzen.

Die steigende Anzahl von EU-Bürgerinnen und ‑Bürgern, die derzeit von Iran aus fadenscheinigen Gründen inhaftiert wurden, gibt Anlass zu großer Sorge. Viele von ihnen werden unter erniedrigenden Bedingungen ohne Aussicht auf ein faires Verfahren festgehalten.

Die Europäische Union fordert Iran auf, seinen internationalen Verpflichtungen insbesondere im Rahmen des Wiener Übereinkommens über diplomatische und konsularische Beziehungen und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, denen Iran beigetreten ist, strikt nachzukommen. Sie betont, dass die derzeit von Iran verfolgte Politik, einschließlich der Beschränkungen des konsularischen Zugangs für EU-Bürgerinnen und ‑Bürger sowie der Verweigerung des konsularischen Schutzes und des Rechts auf ein faires Verfahren, einen unmittelbaren Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt.

Die Europäische Union erwartet von den iranischen Behörden, dass sie den betreffenden EU-Mitgliedstaaten die Ausübung ihrer konsularischen Aufgaben erleichtern, indem sie ihnen gemäß dem Völkerrecht – unter anderem dem Wiener Übereinkommen von 1963, dessen Vertragspartei Iran ist – gestatten, mit ihren Staatsangehörigen zu kommunizieren und regelmäßigen Zugang zu ihnen zu erhalten.

Aufgrund des akuten Risikos für die persönliche Sicherheit empfehlen die EU-Mitgliedstaaten ihren Staatsangehörigen im Einklang mit ihren jeweiligen nationalen Risikobewertungen, Reisen nach Iran zu vermeiden.

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten werden die Lage weiterhin genau beobachten und dementsprechend handeln.“



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