Menschenrechtsverein


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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
0323-Aktuelles-500
06. Oktober 2020

Protest gegen Zwangsamputationen und andere grausame Strafen im Iran

Die Anwendung solcher unmenschlichen Strafen sei bezeichnend für die Grausamkeit der Strafjustiz im Iran, so Amnesty International. Zwangsamputationen seien nach dem Völkerrecht ein Verbrechen und eine "abscheuliche Verletzung der Menschenwürde".

Im Iran und international formiert sich Protest gegen grausame Körperstrafen, die vom Teheraner Regime weiter als Instrument zur Einschüchterung der Bevölkerung eingesetzt werden. Zahlreiche Menschenrechtsverteidiger und friedliche Demonstranten wurden in den letzten Monaten zu Auspeitschungen verurteilt.

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Das Teheraner Regime besteht weiter auf dem Einsatz von grausamen Körperstrafen wie Zwangsamputationen, Auspeitschungen, Blendungen und Steinigungen, die teilweise öffentlich vollstreckt werden.

Auch die barbarische Strafe der Zwangsamputation wird im Iran weiter ausgeführt. Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen berichten, dass im Gefängnis der nordwestiranischen Stadt Urmia vier Häftlinge in akuter Gefahr sind, dass ihnen jeweils vier Finger der rechten Hand zwangsweise abgetrennt werden. Die vier Gefangenen, so Amnesty International, seien gefoltert worden und nach erzwungenen „Geständnissen“ und unfairen Gerichtsprozessen zur Zwangsamputation verurteilt worden.

Dutzende weitere Gefangene im Iran seien zu ähnlichen Verstümmelungen verurteilt worden. Menschenrechtler rufen die Weltgemeinschaft auf, zu handeln, um die Vollstreckung der Urteile zu verhindern.

Die Anwendung solcher unmenschlichen Strafen sei bezeichnend für die Grausamkeit der Strafjustiz im Iran, so Diana Eltahawy, Nahost-Expertin bei Amnesty International. Zwangsamputationen seien nach dem Völkerrecht ein Verbrechen und eine „abscheuliche Verletzung der Menschenwürde“.

Amnesty fordert, dass diese schockierenden Grausamkeiten sofort gestoppt werden. Die iranischen Verantwortlichen für derartige Praktiken sollten wissen, dass sie nach dem Völkerrecht strafrechtlich verfolgt werden können.

Als Unterzeichnerstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sei das Teheraner Regime rechtlich verpflichtet, Folter - dazu gehören auch Zwangsamputationen, Auspeitschungen, Blendungen und Steinigungen - ausnahmslos zu verbieten und strafrechtlich zu verfolgen.

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Zwangsamputationen gehören wie Blendungen, Auspeitschungen und Steinigungen zu den grausamen, unmenschlichen und entwürdigenden Strafen, die nach dem Völkerrecht verboten sind. Das Regime im Iran besteht jedoch weiter auf dem Einsatz solcher Strafen und erhebt damit Unmenschlichkeit und Brutalität zum Gesetz.

Die anhaltende Anwendung von Körperstrafen, auch bei Minderjährigen, ist bezeichnend für die schockierende Missachtung menschlicher Grundwerte durch die Machthaber im Iran. Seit langem fordern iranische Menschenrechtsverteidiger die Abschaffung aller Arten solcher Bestrafungen.

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