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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
Internationales-500
07. März 2023

UN-Menschenrechtsrat: 54 Staaten verurteilen Hinrichtungen im Iran

Erfolgreiche Menschenrechtsarbeit: Zum Auftakt der 52. Tagung des UN-Menschenrechtsrates in Genf haben 54 Staaten in einer gemeinsamen Erklärung die Todesurteile und Hinrichtungen im Iran verurteilt. Das Teheraner Regime wurde aufgefordert, die Verhängung der Todesstrafe und die Hinrichtungen zu stoppen.

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Zu den Staaten, die die Erklärung vom 28. Februar unterzeichnet haben, gehören neben den USA, Deutschland, Frankreich und Großbritannien auch Belgien, Italien, Dänemark, Schweden, die Schweiz, die Niederlande, Kanada und Australien. Sie bringen ihre tiefe Besorgnis über die Anwendung der Todesstrafe im Iran zum Ausdruck. Seit Anfang 2022 wurden in dem Land mehrere Hundert Menschen hingerichtet, darunter auch Gefangene, die als Minderjährige zum Tode verurteilt worden waren.

Die Staaten weisen darauf hin, dass die iranische Justiz in den vergangenen Monaten gegen dutzende Menschen im Zusammenhang mit den Freiheitsprotesten Todesurteile verhängt hat. Die Todesstrafe dürfe nicht instrumentalisiert werden, um Protestierende zu bestrafen oder die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen.

In der Erklärung heißt es: „Wir sind besorgt über die Art der Straftaten, für die die Todesstrafe verhängt wurde, über die Schnelligkeit der Verfahren, den Mangel an Transparenz und glaubwürdige Berichte, nach denen die Angeklagten keinen Zugang zu Anwälten ihrer Wahl hatten und gefoltert wurden.“

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Genf-400
Menschenrechtler machen in Genf regelmäßig mit Informationsveranstaltungen auf die Menschenrechtsverletzungen im Iran aufmerksam und erinnern an die Opfer der Unterdrückung.

Annalena Baerbock: „Im 21. Jahrhundert sollte niemand mehr ungestraft die Menschenrechte mit Füßen treten können“

In ihrer Rede vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf erklärte Außenministerin Annalena Baerbock am 27. Februar zur Lage im Iran:

"Es schmerzt, zu sehen, dass wir nur begrenzte Macht haben, die Opfer zu schützen. Diese Grenzen sehen wir auch mit Blick auf die Lage in Iran.

Aber wir haben nicht resigniert und die Hände in den Schoß gelegt. Im November hat sich dieser Rat für die Einsetzung einer Aufklärungsmission ausgesprochen, um die Menschenrechtsverletzungen in Iran zu dokumentieren – die brutale Unterdrückung von Demonstrierenden, den Tod hunderter Frauen, Männer und Kinder.

Ich habe so viele mutige Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten getroffen, die mir nach dieser Abstimmung gesagt haben: „Das gibt uns Hoffnung, dass uns die Welt nicht vergessen hat.“

Ihnen, den Menschen in Iran, kann ich versichern: Wir werden euch nicht vergessen. Wir stehen jeden Tag an eurer Seite.

Wir rufen die Behörden in Iran auf, der Aufklärungsmission Zugang zum Land zu gewähren, die gewaltsame Unterdrückung der friedlichen Proteste einzustellen und die Todesstrafe weder zu verhängen noch zu vollstrecken.

Im 21. Jahrhundert sollte niemand mehr ungestraft die Menschenrechte mit Füßen treten können. Und ich freue mich, dass der Hohe Kommissar heute besonders auf die Notwendigkeit hingewiesen hat, Frauenrechte zu stärken. Denn Frauenrechte sind nicht nur Menschenrechte. Frauenrechte sind auch ein Indikator dafür, wie gerecht eine Gesellschaft ist."

UN-Menschenrechtskommissar verlangt Abschaffung der Todesstrafe

Am 28. Februar hat der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, die weltweite Abschaffung der Todesstrafe gefordert. Die Vereinten Nationen lehnten die Todesstrafe seit Jahren und unter allen Umständen ab. Letztendlich gehe es um das in der UN-Charta enthaltene Versprechen des höchsten Schutzstandards für alle Menschen, so Volker Türk.

Die Verhängung der Todesstrafe, der schwersten und unumkehrbaren Strafe, durch den Staat sei mit der Menschenwürde und dem Grundrecht auf Leben unvereinbar. Alle Staaten müssten die Todesstrafe abschaffen. Staaten, die die Todesstrafe noch anwendeten, sollten sie in einem ersten Schritt aussetzen, sagte Türk während der Tagung des UN-Menschenrechtsrates in Genf.

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