Menschenrechtsverein


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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
Internationales-500
07. Mai 2023

Europäische Union verurteilt Hinrichtungen und Todesurteile im Iran

Die Todesstrafe ist eine grausame und unmenschliche Strafe, die gegen das Grundrecht des Menschen auf Leben und Würde verstößt. Für das Teheraner Regime sind Hinrichtungen ein Unterdrückungsinstrument. Seit dem Beginn der landesweiten Volkserhebung im September 2022 verschärfen die Machthaber den Terror gegen die aufbegehrende Bevölkerung, indem sie verstärkt zu Hinrichtungen greifen.

Am 6. Mai wurde der schwedisch-iranische Dissident Habib Chaab in Teheran hingerichtet. Er war von der Regime-Justiz, die den Machthabern im Iran als Unterdrückungsinstrument dient, nach fadenscheinigen und konstruierten Anklagen zum Tode verurteilt worden.

Die Gerichtsprozesse im Iran entsprechen nie den internationalen rechtsstaatlichen Vorschriften. Angeklagte haben keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl. Vor Beginn der Prozesse werden die Gefangenen brutal gefoltert, um sie zu zwingen, sich vor laufender Kamera mit falschen „Geständnissen“ selbst zu belasten. Diese Aufnahmen werden in den staatlichen Medien verbreitet. In den Schauprozessen werden die Angeklagten dann aufgrund dieser erzwungenen „Geständnisse“ zum Tode verurteilt.

Ausländische Staatsbürger als politische Geiseln festgehalten

Menschenrechtler und Iran-Experten bestätigen, dass das Teheraner Regime ausländische Staatsbürger als politische Geiseln inhaftiert. Verurteilungen zu schweren Strafen und Hinrichtungen dienen als Druckmittel gegen westliche Regierungen. Bereits im März 2023 hat die EU das Regime im Iran aufgefordert, „der besorgniserregenden Praxis der Inhaftierung ausländischer Zivilisten im Hinblick auf politische Vorteile ein Ende zu setzen“.

Derzeit sind im Iran mindestens 16 Menschen mit westlicher Staatsbürgerschaft inhaftiert. Die meisten von ihnen haben auch die iranische Staatsbürgerschaft. Zu den gefangenen Doppelstaatlern gehört den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd. Auch ihm droht die Hinrichtung.

Berlin Protest 400

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Europäische Union verurteilt die Hinrichtung des schwedisch-iranischen Staatsbürgers Habib Chaab

In einer Erklärung des Rats der EU vom 06.05.2023 heißt es dazu u.a.:

“Die Europäische Union verurteilt aufs Schärfste die Hinrichtung des schwedisch-iranischen Staatsangehörigen Habib Chaab im Iran und bekräftigt erneut ihre entschiedene Ablehnung der Anwendung der Todesstrafe unter allen Umständen.

Die Europäische Union spricht der Familie von Herrn Chaab ihr Beileid aus und bringt ihre uneingeschränkte Solidarität mit Schweden zum Ausdruck.

Die Todesstrafe verletzt das unveräußerliche Recht auf Leben, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist, und ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Strafe.

Die Europäische Union fordert den Iran auf, künftig auf Hinrichtungen zu verzichten und eine konsequente Politik zur Abschaffung der Todesstrafe zu verfolgen.

Die steigende Zahl von willkürlich im Iran inhaftierten EU-Bürgern und EU-Iranischen Doppelstaatsangehörigen, die Einschränkungen des konsularischen Zugangs für EU-Bürger, die Verweigerung des konsularischen Schutzes und des Rechts auf ein faires Verfahren stellen direkte Verstöße gegen das Völkerrecht dar.“

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EU fordert Aufhebung des Todesurteils gegen Deutsch-Iraner

Ende April wurde die Bestätigung des Todesurteils gegen den in Teheran inhaftierten Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd von der EU mit aller Schärfe verurteilt. Die EU forderte die Aufhebung des Urteils und kritisierte, dass der Verurteilte während seiner gesamten Haftzeit keinen Zugang zu einem Anwalt seiner Wahl und keinen konsularischen Beistand hatte, obwohl er die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Das Regime im Iran wurde aufgefordert, von jeglichen Hinrichtungen abzusehen, eine konsequente Politik zur Abschaffung der Todesstrafe zu verfolgen und seine internationalen Verpflichtungen strikt einzuhalten. Zudem unterstrich die EU ihre „tiefe Besorgnis über die Lage der im Iran willkürlich inhaftierten Staatsangehörigen der EU und Doppelstaatsangehörigen“.

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Hinrichtungen als Unterdrückungsinstrument

Die Todesstrafe ist eine grausame und unmenschliche Strafe, die gegen das Grundrecht des Menschen auf Leben und Würde verstößt. Für das Teheraner Regime sind Hinrichtungen ein Unterdrückungsinstrument. Seit dem Beginn der landesweiten Volkserhebung im September 2022 verschärfen die Machthaber den Terror gegen die aufbegehrende Bevölkerung, indem sie verstärkt zu Hinrichtungen greifen.

Im Jahre 2022 wurden in den iranischen Gefängnissen über 600 Menschen hingerichtet. Seit Januar 2023 wurden mehr als 150 Hinrichtungen registriert.  Unter den Hinrichtungsopfern waren auch Frauen und junge Gefangene, die als Minderjährige zum Tode verurteilt worden waren.

Menschenrechtler warnen davor, dass zahlreiche Gefangene im Iran in Hinrichtungsgefahr sind. Die Weltgemeinschaft müsse den Druck auf das Regime erheblich verstärken, um weitere Hinrichtungen zu verhindern. Die Revolutionsgarde, das wichtigste Unterdrückungsorgan des Regimes, müsse von der EU als Terror-Organisation eingestuft werden, um sie von ihren internationalen Finanzquellen abzuschneiden. Alle Verhandlungen und diplomatischen Beziehungen zum Teheraner Regime, so die Forderungen, sollten ausgesetzt werden, bis die Todesurteile und Hinrichtungen gestoppt seien.

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