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Bärbel Kofler: "Ich appelliere mit Nachdruck an alle Verantwortlichen in Iran: Respektieren Sie Irans völkerrechtliche Verpflichtungen und setzen Sie die Vollstreckung des Todesurteils gegen Mohammed Hassan Rezaiee mit sofortiger Wirkung aus. Im Falle Minderjähriger dürfen keine Todesurteile mehr verhängt und vollstreckt werden!"
Der im Zentralgefängnis der nordiranischen Stadt Rascht inhaftierte Gefangene Mohammad Hassan Rezaiee befindet sich in akuter Hinrichtungsgefahr. Er wurde im Alter von 16 Jahren festgenommen und anschließend zum Tode verurteilt. Nach Aussage des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte basierte die Verurteilung auf einem erzwungenen Geständnis unter wiederholter Anwendung von Folter.
Dazu erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, am 19. Dezember u.a.:
"Ich bin alarmiert über Berichte, wonach die Hinrichtung von Mohammad Hassan Rezaiee in Iran unmittelbar bevorsteht. Mohammad Hassan Rezaiee war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Tat erst 16 Jahre alt. Iran hat sowohl die VN-Kinderrechtskonvention als auch den Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert, die beide die Hinrichtung von zum Tatzeitpunkt Minderjährigen verbieten. Hinzu kommt: Es gibt glaubhafte Hinweise, dass sein Geständnis unter Folter erzwungen wurde und die Verurteilung somit fundamentalen rechtsstaatlichen Prinzipien widerspricht.
Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe als eine grausame und unmenschliche Art der Bestrafung unter allen Umständen ab. Gemeinsam mit unseren EU-Partnern setzen wir uns daher seit vielen Jahren intensiv für ihre weltweite Abschaffung ein.
Im laufenden Jahr wurden in Iran bereits mindestens vier Menschen hingerichtet, die zur Tatzeit noch minderjährig waren. Viele weitere Personen, die zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Tat minderjährig waren, befinden sich im Todestrakt.
Ich appelliere daher mit Nachdruck an alle Verantwortlichen in Iran: Respektieren Sie Irans völkerrechtliche Verpflichtungen und setzen Sie die Vollstreckung des Todesurteils gegen Mohammed Hassan Rezaiee mit sofortiger Wirkung aus. Im Falle Minderjähriger dürfen keine Todesurteile mehr verhängt und vollstreckt werden!"